HABEN SIE VON UNS POST ODER EINE MAIL BEKOMMEN?

Wichtig ist, dass Sie die Mahnung nicht ignorieren oder fortwerfen. Auch wir wollen Ihnen helfen den Ärger von Ihnen fernzuhalten. In den meisten Fällen können Sie das Zahlungsdatum verschieben oder eine Zahlungsvereinbarung mit uns abschliessen. Wir helfen Ihnen eine passende Lösung zu finden. 

 

  • Offene Rechnungen und Sie möchten bezahlen: Wir bieten Ihnen verschiedene Lösungen an, damit Sie trotzdem normal weiter Leben können.
  • Sie können nicht bezahlen: Dann machen Sie uns einen Abzahlungsvorschlag, den wir gerne prüfen werden.
  • Sie haben einen Betreibungsregistereintrag: Rufen Sie uns bitte an. Wir können Ihnen sofort Auskunft hierzu erteilen.
  • Ich kann Ihre Zahlungsvorschläge nicht annehmen, da ich finanziell nicht in der Lage bin: Kontaktieren Sie uns, wir versuchen zu helfen.
  • Warum muss ich an Companyinkasso zahlen? Wir sind nunmehr Ihr alleiniger Ansprechpartner, da die Forderung an unsere Firma abgetreten oder wir mit der Bearbeitung der Forderung beauftragt wurden. Wir erwarten eine Rückzahlung der bestehenden Forderung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, nur so können wir mit Ihnen eine geeignete und auf Sie zugeschnittene Rückzahlungsvereinbarung treffen. Es gibt viele Möglichkeiten und wir finden gemeinsam eine Lösung.
  • Was passiert wenn ich mich nicht bei Companyinkasso melde? Nur wenn Sie mit uns in Kontakt treten, können wir Ihnen behilflich sein und eine gütliche, aussergerichtliche Lösung finden. Sollten wir keine entsprechende Einigung mit Ihnen erzielen können, müssen Sie damit rechnen, dass wir betreibungsrechtliche Massnahmen gegen Sie ergreifen. Dies kann für Sie zu zusätzlichen Kosten führen. Rufen Sie uns deshalb am besten gleich an, damit wir dies vermeiden können.
  • Werden meine Daten bei Wirtschaftsauskunfteien gemeldet und gespeichert? Ihre Daten können in Wirtschaftsauskunfteien zum Zwecke der Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit gespeichert werden. Betreffend Löschung eines allfälligen falschen Eintrags, bitten wir Sie, sich bei der betreffenden Auskunftei direkt zu melden. Sollte diese Sie an uns verweisen, geben wir der Auskunftei gerne unsere Zustimmung zur Löschung, sofern die Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Wir sind nicht daran interessiert Ihnen "Steine" in den Weg zu legen, wenn Sie Ihren Forderungen nachgekommen sind.